Mediennutzung / Internet

medien02Die seit einigen Jahren intensiv fortschreitende Digitalisierung unseres Alltags hat weitreichende Folgen für das Leben und Lernen unserer Schüler, die gegenwärtig wie zukünftig befähigt sein müssen, sich in dieser digitalen Medienkultur zurechtfinden zu können. Medien wie Smartphones, elektronische u. digitale Wiedergabegeräte, Computer, Laptops und Tablets werden von vielen Schülern bereits täglich auf vielfältige Art und Weise genutzt. Dabei werden die Schüler mit differenzierten digitalen Problemen konfrontiert, die es zu lösen gilt. Unser Anliegen ist es, die Medienaffinität der Jugendlichen sinnvoll zu kanalisieren, produktiv zu nutzen und unterstützend zu begleiten, sodass sie eine medienbezogene Reflexions- und Handlungskompetenz erwerben: Sie sollen lernen, Mediensysteme sicher zu nutzen, spezifische Problemstellungen zu lösen und die Mediensysteme kritisch zu bewerten, um eine erfolgreiche Teilhabe an der durch die Digitalisierung im Wandel befindlichen Gesellschaft sicherzustellen. [siehe MBK 2019/2020]

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Für die Nutzung von elektronischen Geräten bzw. digitalen Medien sowie von Internetdiensten über das schuleigene WLAN-Netz wurden gemeinsam mit den Eltern-, Schüler- und Lehrervertretern in der Steuergruppe nachfolgende Regelungen festgelegt:

1. Mediennutzungsvereinbarung:   >HIER<

2. Regelungen für WLAN-Zugang und Internet-Nutzung:  >HIER<

 


 

1. Mediennutzungsvereinbarung

Präambel

Diese Nutzungsvereinbarung soll erreichen, dass Mobbing durch Videos, Fotos oder sonstige persönlichkeitsverletzende Darstellungsformen an dieser Schule nicht stattfinden. Gleichzeitig soll der Gebrauch moderner Kommunikationsmittel in der Schule ermöglicht und gefördert werden.
Die Nutzung internetfähiger elektronischer Kommunikationsmittel und Medienwiedergabegeräte jeglicher Art (private oder von der Schule bereitgestellte Geräte sowie Dienste) soll daher in einer verantwortungsvollen Art und Weise geregelt werden.

Regeln

  • Handys, Tablets und andere internetfähige elektronische Geräte dürfen mit in die Schule gebracht werden. Es ist untersagt fremde Geräte oder Speichermedien an schulische Geräte anzuschließen.

  • Die Geräte dürfen nur so genutzt werden, dass hierdurch keine anderen Personen (Mitschüler, Lehrer, …) gestört werden. (Musikhören mit Kopfhörern)

  • Die Geräte dürfen nach Genehmigung durch die Lehrkraft nur für unterrichtliche Zwecke genutzt werden.

  • Während der Unterrichtszeit können die Geräte eingeschaltet bleiben, wenn sie auf 'STUMM' geschaltet und im Rucksack/Schultasche verstaut sind.

  • Nur in den gekennzeichneten Aufenthaltszonen dürfen die Geräte benutzt werden. Zu diesen Aufenthaltszonen zählen: Schulhof, gesamter Kellerbereich, Flurbereich im Dachgeschoss und Foyer im Neubau. Prinzipiell herrscht in allen anderen Bereichen (z. B. Unterrichtsraum, Flure und Toiletten) ein Benutzungsverbot.

  • Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von Personen bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis der beteiligten Personen. Aufnahmen des Unterrichtsgeschehens (z. B. Festhalten von Tafelbildern, Arbeitsergebnissen, Versuchsanordnungen) sind nur in Absprache und nach Genehmigung der Lehrperson erlaubt. Außerdem sind Urheberrecht, kunsturheberrechtlichen Bestimmungen und Datenschutzregeln einzuhalten.

  • Bei Klausuren, in der Abiturprüfung und allen weiteren Lernerfolgskontrollen sind alle diese Geräte vorher auszuschalten. Eine widerrechtliche Nutzung wird als Täuschungsversuch gewertet.

  • Bei Nichtbeachtung dieser Regeln kann das Gerät von der Lehrkraft eingezogen werden. Es ist dann in ausgeschaltetem Zustand zu übergeben und kann ggf. nach der Stunde oder am Ende des Unterrichtstages abgeholt werden.
  • Jeder Regelverstoß wird durch die Lehrkraft dokumentiert und im Wiederholungsfall den Erziehungsberechtigten mitgeteilt. Wiederholte Verstöße können zu disziplinarischen Maßnahmen entsprechend Schulgesetz § 60 + 60a oder rechtliche Konsequenzen führen.

  • Ausnahmen von diesen Regeln stellen Notfälle und medizinisch notwendige Anwendungen dar.

Stand: 09.20206 / Schulkonferenz

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2. Regelungen für WLAN-Nutzung

Regelungen für WLAN-Zugang und Internet-Nutzung

Am Gymnasium Am Sonnenkamp Neukloster können Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 12 ein schuleigenes bzw. privates mobiles Gerät (Smartphone, Tablet, Laptop) mit dem WLAN-Zugang der Schule („Sonnenkamp4School“) als Arbeitsmittel nutzen. Gemeinsam mit Fachlehrern integrieren sie die vielfältigen Möglichkeiten, die das Internet bietet – wie Informationsrecherche oder Benutzung von Apps für Experimente, Berechnungen, Darstellung von Ergebnissen – in eine motivierende, kreative und persönlichkeitsfördernde Lernarbeit im Unterricht. Damit wird die Medienkompetenz und die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler beim bewussten Wissenserwerb gefördert. Die mobilen Medien stellen einen weiteren Baustein für einen modernen Unterricht mit vielfältigem Methodenwechsel dar.

Der Zugang zum WLAN ist an die Einhaltung der nachfolgenden Regelungen gebunden:

  1. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Schul-WLAN mit privaten Geräten besteht nicht. Die Nutzung des Schul-WLAN ist nur für schulische Zwecke gestattet. Die Regelungen der Hausordnung und Mediennutzungsvereinbarung bleiben unberührt. Die Lehrkräfte sind berechtigt, für ihren Unterricht Anordnungen zur Nutzung der mobilen Geräte und des Schul-WLAN zu treffen.

  2. Mit der Registrierung des Nutzers für das Schulcomputer-Netzwerk erhält er einen Zugang (Benutzername und Passwort) für die Nutzung des Schul-WLAN. Der registrierte Nutzer ist für alle Aktivitäten bei der Nutzung des WLAN-Zugangs verantwortlich. Es ist deshalb streng untersagt, die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) weiterzugeben.

  3. Im Internet wird die Netiquette eingehalten. Es ist nicht gestattet, jugendgefährdende, beleidigende, falsche, sexistische, rassistische oder gewaltverherrlichende Inhalte herunterzuladen oder zu verbreiten.
    Aus Gründen der Systemsicherheit können die Aktivitäten aller Nutzer („Wer? Wann? Mit welchem Gerät?“) aufgezeichnet werden und im Falle des Missbrauchsverdachts vom IT-Verantwortlichen des Schulträgers (Kreismedienzentrum des Landkreises NWM) ausgewertet werden. Verstöße gegen die Regeln der Nutzerordnung werden durch den Entzug des WLAN-Zuganges und disziplinarische Maßnahmen geahndet.

  4. Der Landkreis NWM als Schulträger sowie die Schule übernehmen keine Haftung für Schäden am privaten Gerät durch falsche Handhabung, durch Schadsoftware-Einwirkungen oder für die Datensicherheit des privaten Gerätes. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Besitzer(1). Wir empfehlen die Installation einer Anti-Viren-Software auf dem mobilen Gerät.

  5. Die Regelungen der Nutzerordnung für das Schulcomputer-Netzwerk (pädagogisches Netzwerk) sowie der Mediennutzungsvereinbarung gelten weiterhin.

 

1) Besitzer sind hier i.d.R. der volljährige Schüler und bei nicht volljährigen Schülern die Eltern.

 

Stand: 09.20206 / Schulkonferenz

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Kontakt

Gymnasium Am Sonnenkamp
August-Bebel-Allee 9, 23992 Neukloster

Tel: 038422 25349
Fax: 038422 25467

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